Schutzimpfungen
Sorgen Sie vor!
Schutzimpfungen sind die beste Prävention gegen Infektionskrankheiten. Patientinnen und
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollten sich verstärkt impfen
lassen. Bringen Sie zu jeder Schutzimpfung Ihren Impfpass mit, damit wir
Sie umfassend beraten können.
Da in
Deutschland keine Impfpflicht mehr besteht, sind die Impfraten für viele
Krankheiten (wie z.B. Tetanus, Diphterie) unzureichend - vor allem bei
Erwachsenen. Besonders bei älteren und immungeschwächten Patienten ist ein
konsequenter Impfschutz wichtig. Weitergehende Informationen zu
Schutzimpfungen finden Sie auf den Seiten des
Robert-Koch-Instituts. Unter Infektionsschutz/Impfen erfahren Sie mehr über
empfohlene Schutzimpfungen, Impfkalender etc.
Übersicht über Impfungen und Auffrischungen
Alter | Impfung | Wie oft? |
---|---|---|
9-17 | Diphterie/Tetanus/Keuchhusten/Kinderlähmung | Auffrischung der Grundimmunisierung |
9-17 | Masern/Mumps/Röteln | Auffrischung der Grundimmunisierung |
9-17 | Hepatitis B | Grundimmunisierung, wenn als Säugling nicht geimpft |
9-17 | Windpocken (Varizellen) | Grundimmunisierung, wenn als Säugling nicht geimpft |
9-17 | HPV (Gebärmutterhalskrebs) | 3 Impfungen |
ab 18 | Diphtherie | Auffrischung alle 10 Jahre |
ab 18 | Tetanus | bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, Auffrischung alle 10 Jahre |
ab 18 | FSME | alle 3-5 Jahre |
ab 18 | Grippe | 1x pro Jahr (Oktober/November) bei Personen mit geschwächtem Immunsystem, chronischen Erkrankungen der Atemwege und Menschen, die mit viel Publikum Kontakt haben |
ab 18 | Kinderlähmung (Poliomyelitis) | nur bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung im Kindes- oder Jugendalter |
ab 60 | Pneumokokken (Lungenentzündung) | alle 6 Jahre |
ab 60 | Grippe | 1x pro Jahr |
Es besteht die Möglichkeit von weiteren Impfungen, die nicht in dieser Übersicht dargestellt sind. Solche Impfungen können u.U. bei bestimmten Erkrankungen notwendig oder nicht angezeigt sein. Bei Unklarheiten sprechen Sie mich persönlich an.
Kosten
Empfohlene Schutzimpfungen werden i.d.R. von den Krankenkassen übernommen. Die gesetzliche Krankenkassen können die Kostenübernahme für Schutzimpfungen in ihre jeweiligen Satzungen als Kassenleistung aufnehmen (§23 Abs. 9 SGB V). Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Impfkosten zu übernehmen.
Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen, die aus Anlass eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes vorgenommen werden, werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Natürlich berate ich Sie über notwendige Impfungen für Ihr Reiseland.
nach oben
zurück zu Vorsorge