Schutzimpfungen

Sorgen Sie vor!

Schutzimpfungen sind die beste Prävention gegen Infektionskrankheiten. Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen sollten sich verstärkt impfen lassen. Bringen Sie zu jeder Schutzimpfung Ihren Impfpass mit, damit wir Sie umfassend beraten können.
Da in Deutschland keine Impfpflicht mehr besteht, sind die Impfraten für viele Krankheiten (wie z.B. Tetanus, Diphterie) unzureichend - vor allem bei Erwachsenen. Besonders bei älteren und immungeschwächten Patienten ist ein konsequenter Impfschutz wichtig. Weitergehende Informationen zu Schutzimpfungen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts. Unter Infektionsschutz/Impfen erfahren Sie mehr über empfohlene Schutzimpfungen, Impfkalender etc.

Übersicht über Impfungen und Auffrischungen

Alter Impfung Wie oft?
9-17 Diphterie/Tetanus/Keuchhusten/Kinderlähmung Auffrischung der Grundimmunisierung
9-17 Masern/Mumps/Röteln Auffrischung der Grundimmunisierung
9-17 Hepatitis B Grundimmunisierung, wenn als Säugling nicht geimpft
9-17 Windpocken (Varizellen) Grundimmunisierung, wenn als Säugling nicht geimpft
9-17 HPV (Gebärmutterhalskrebs) 3 Impfungen
ab 18 Diphtherie Auffrischung alle 10 Jahre
ab 18 Tetanus bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, Auffrischung alle 10 Jahre
ab 18 FSME alle 3-5 Jahre
ab 18 Grippe 1x pro Jahr (Oktober/November) bei Personen mit geschwächtem Immunsystem, chronischen Erkrankungen der Atemwege und Menschen, die mit viel Publikum Kontakt haben
ab 18 Kinderlähmung (Poliomyelitis) nur bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung im Kindes- oder Jugendalter
ab 60 Pneumokokken (Lungenentzündung) alle 6 Jahre
ab 60 Grippe 1x pro Jahr

Es besteht die Möglichkeit von weiteren Impfungen, die nicht in dieser Übersicht dargestellt sind. Solche Impfungen können u.U. bei bestimmten Erkrankungen notwendig oder nicht angezeigt sein. Bei Unklarheiten sprechen Sie mich persönlich an.

Kosten

Empfohlene Schutzimpfungen werden i.d.R. von den Krankenkassen übernommen. Die gesetzliche Krankenkassen können die Kostenübernahme für Schutzimpfungen in ihre jeweiligen Satzungen als Kassenleistung aufnehmen (§23 Abs. 9 SGB V). Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Impfkosten zu übernehmen.

Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen, die aus Anlass eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes vorgenommen werden, werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Natürlich berate ich Sie über notwendige Impfungen für Ihr Reiseland.


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